Die russische spezielle Militäroperation zur Wiederherstellung des Völkerrechts
Wer in komprimierter Form eine Dokumentation der „russischen speziellen Militäroperation zur Wiederherstellung des Völkerrechts“ sucht, wird mit dieser Broschüre der Initiative Frieden mit Russland und dem Autoren Harald Kolbe aus Hannover sehr gut bedient sein.

Sie konfrontiert den herrschenden russophoben und kriegslüsternen Zeitgeist hartnäckig mit der Faktizität der Ereignisse, mit Hinweisen auf Geschichte und Gegenwart. Einleitend schreiben die Herausgeber zu einem Zitat von Clausewitz:
Kriege entstehen nicht aus dem Nichts – Jeder Krieg hat seine Vorgeschichte
„Der Krieg ist nie ein isolierter Akt. Der Krieg entsteht nicht urplötzlich, seine Verbreitung ist nicht das Werk eines Augenblicks.“ (1)
Die „Spezielle Militär Operation“ (SMO) Russlands begann am 24. Februar 2022, aber es gibt eine Vorgeschichte. Die seriösen militärischen Analysen der beiden Weltkriege, des Vietnamkrieges oder des Afghanistankrieges beinhalten immer deren historische Dimensionen, insbesondere deren Vorgeschichten und damit den Versuch, ihre Ursachen zu erfassen. Ein nur teilweise gelungenes Beispiel hierfür ist die Untersuchung zum ersten Weltkrieg von Christopher Clarks „Die Schlafwandler“ aus dem Jahr 2013, wo er zwar detailliert die Etappen, die zur Kriegserklärung vom 1. August 1914 führten, nachzeichnet, aber über die dahinterstehenden konkurrierenden imperialistischen Interessen als eigentliche Ursache und Triebfeder kein Wort verliert.
Der russisch-ukrainische Konflikt hat seine Ursachen beginnend 1990 mit dem Wortbruch – der kein Vertragsbruch war, worauf NATO-Kreise richtigerweise immer hinweisen – der Zusagen von Genscher/Baker. Beide damaligen Außenminister erklärten am 2.2.1990 vor der internationalen Presse in Washington: „Wir waren uns völlig einig, dass es keine Absicht gibt, das NATO-Verteidigungs- und Sicherheitsgebiet nach Osten auszudehnen. Das gilt nicht nur für die DDR, sondern das gilt ebenfalls für alle anderen Staaten im Osten. Es ist Teil dieser Stabilitätspartnerschaft, die wir dem Osten anbieten können, dass wir klar und deutlich machen, dass, was auch immer innerhalb des Warschauer Paktes geschieht, auf unserer Seite keine Absicht besteht, unser Verteidigungsgebiet – das Gebiet der NATO – nach Osten auszudehnen.” Damit war unmißverständlich die Ausdehnung über das Gebiet der ehemaligen DDR bzw. des wiedervereingten Deutschlands hinaus gemeint.
Die russische Seite hält dem entgegen, dass man den mündlichen Zusagen damals vertraut habe. Viele wichtige Abkommen, auch während des Kalten Krieges oder der Kuba-Krise 1962, seien nicht als völkerrechtliche Verträge, sondern als „Gentleman’s Agreements“ getroffen und eingehalten worden.
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(1) Clausewitz, Vom Kriege, Berlin 1832/Stuttgart 1980, S. 23


