Dagmar Henn: „Warum ein AfD-Verbot nur in Diktatur oder Krieg enden kann“
Einerseits ganz aktuell: Es machen sich einige verkrachte wie wohlhabende Spitzendemokraten daran, ein AfD-Verbot auf den Weg zu bringen. Andererseits perspektivisch: Für die von Soros und Bertelsmann bezahlten Verbotsfachleute dürfte es rein zeitlich eher problematisch sein, Wahlerfolge dieser Partei im September noch direkt zu treffen.
Es kann ja sein, dass die ihre Schriftsätze nur haben verfassen lassen, um im weiteren Verlauf öffentlich Stunk und Druck gegen die AfD zu veranstalten. Fest steht: Dieser Schriftsatz wurde vergelegt, um auf absehbare Zeit zumindest das Verbot der AfD einzuleiten. Ein Pfund in Kanzler Merzens Hand, denn der will nicht darauf verzichten, eine eventuell an den Boden gedrückte AfD für eigene Regierungspläne zu erhalten.
Die geschätzte Dagmar Henn hat sich dieses Konvolut genauer angesehen und darin allerhand über den Daumen gepeilte Weltsicht gefunden. Dies paßt zwar gar nicht zum zumindest verbalen Autorenanspruch nach wissenschaftlicher Exaktheit und Methodik, andererseits verrät es aber, dass diesen Bürgerlichen ihre Verbotsbegründung eher Wurst zu sein scheint. Das Verbot an sich scheint ihnen wichtig und dass ein Drittel der Wähler, also die der AfD, für ihre ‚falsche‘ Wahlentscheidung büssen sollten. Wir verweisen auf den ganzen spannenden Text bei RTDE, vgl. hier, unter o.g. Titel und geben im Folgenden einige markante Passagen v.a. aus dem zweiten Teil des Aufsatzes wieder:
(…) Nur die CDU, an der letztlich alles hängt, weil weder im Bundestag noch im Bundesrat noch in der Regierung ohne ihre Zustimmung die nötige Mehrheit zu haben ist, schweigt noch immer. Womöglich liegt das daran, dass dort eventuell noch ein paar Vernünftige übrig sind, die einmal darüber nachgedacht haben, welche Folgen das hätte. Einmal ganz abgesehen davon, dass ein solches Verfahren Jahre dauert – was wäre die Konsequenz? Das Verbot einer Partei, die in manchen Regionen des Landes in Umfragen bei 40 Prozent landet? Technisch gesehen würde es ein Chaos auslösen. Dass plötzlich mindestens ein Drittel der Wähler im Bundestag wie in Landesparlamenten nicht mehr repräsentiert sind, ist das eine. Aber an einem Parteienverbot hängt noch viel mehr. Beispielsweise ein Verbot sämtlicher Publikationen. Sämtlicher Strukturen im Umfeld (die meist Vereine sind und daher leicht verboten werden können; das erfolgt oft vorher, oder mit dem Verbot als Dreingabe); jede Geburtstagsfeier eines ehemaligen AfD-Abgeordneten ließe sich zu einem Verdachtsfall eines illegalen Parteitreffens machen; der Besitz von Material wäre verboten, Autoaufkleber oder Plakate (…)
Wenn man die Zahlen vom KPD-Verbot betrachtet, die 1956 mit 85.000 etwas mehr Mitglieder hatte als heute die AfD, wenn auch wesentlich weniger Abgeordnete, dann ist mit mindestens 100.000 Strafverfahren zu rechnen. Wohlgemerkt, hier geht es um die Zahl der Prozesse, nicht die Zahl der Ermittlungsverfahren. Aktuell liegen bei den Staatsanwaltschaften bereits eine Million nicht abgearbeitete Ermittlungsverfahren. Die jährliche Zahl der Strafprozesse liegt etwa bei 300.000. Und es gibt schließlich auch noch Diebstahl, Raub und Mord …
Heute gibt es schon Probleme wegen der vielen Anzeigen wider die Meinungsfreiheit – Pillepalle im Vergleich zu der Verfahrensflut, die dann drohen würde. Und jetzt schon fehlen bundesweit etwa 2.000 Staatsanwälte. Die Lösung dürfte dann darin bestehen, den mit dem Verbot verbundenen Strafverfahren gegenüber Diebstahl, Raub und Mord Priorität zu geben.
Wobei es dabei kleine Probleme gibt. Denn gleichzeitig würden alle Beamten entfernt, die der verbotenen Partei angehörten oder ihr nahestanden. In Sachsen-Anhalt, wo die AfD bei 41,6 Prozent steht, dürften ihr mindestens dieselben 41,6 Prozent der Polizeibeamten zugeneigt sein, wenn nicht noch mehr – die dann aus dem Dienst entfernt würden. Wer soll dann in Sachsen-Anhalt die Verfolgungsmaßnahmen gegen die AfD überhaupt durchführen? Besatzungsbeamte aus dem Westen? Eine Wiederholung von 1990 oder eine Wiederholung des Vorgehens der Reichsregierung gegen Sachsen und Thüringen 1923? (…)
Dazu muss man sagen, dass Konrad Adenauer die nach dem Ende der Nazidiktatur tatsächlich in Teilen des westdeutschen Staatsapparats vertretenen Kommunisten (Bayern hatte 1945/46 sogar einen kommunistischen Minister, Heinrich Schmitt, in der Regierung Hoegner) bereits 1951 aussortiert hatte, zum selben Zeitpunkt, als durch den Artikel 131 Grundgesetz die ganzen Nazis wieder einsortiert worden waren. Da gab es also 1956 bereits nichts mehr zu tun.
Das dürfte im Zusammenhang mit der AfD ganz anders aussehen. Da wären größere Teile des staatlichen Apparats betroffen, auf jeden Fall im Osten. Vor dem Hintergrund, dass ohnehin eine nie gelöste Ost-West-Frage unter der Oberfläche brodelt, die sich statistisch als extremes Übergewicht der Weststämmigen in Führungspositionen zeigt, wäre das ein hochriskanter Schritt.
Da geht es nicht nur um Demokratietheorie, auch wenn selbst die besagt, dass es eine Schwelle geben muss, ab der sich eine Demokratie selbst abschafft. Gesetzt den Fall, in Sachsen-Anhalt stiege die AfD auf über 50 Prozent – könnte sich das dann noch eine Demokratie nennen, wenn diese Partei verboten würde? Schon beim Westwert um die 25 Prozent würde das schwierig.
Und es erinnert daran, was die Unterschiede zwischen dem KPD-Verbot 1956 und 1933 waren. Hätte die Adenauer-Regierung es mit einer Partei von der Größe der Weimarer KPD zu tun gehabt, mit mehr als 350.000 Mitgliedern, auch Adenauer hätte zu Lagern gegriffen, weil die Haftanstalten nicht genügt hätten. Nun ist die AfD eine bürgerliche Partei, was bedeutet, das Verhältnis zwischen Mitgliedern und Wählern ist völlig anders. Den 73.000 Mitgliedern stehen zwölf bis 13 Millionen Wähler gegenüber. Während bei der KPD bei den Reichstagswahlen 1932 ein Parteimitglied auf 16 Wähler kam, ist es bei der AfD eines auf 164. (…)
Was passiert also, wenn ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung sich um seiner Ansichten wegen nicht nur verfolgt fühlt, sondern verfolgt weiß? Was passiert, wenn dieser Teil der Bevölkerung sich noch dazu in geografisch klar identifizierbaren Regionen konzentriert, in denen auch davon ausgegangen werden kann, dass große Teile der örtlichen Sicherheitsorgane dazugehören? (…)
Ist es nun tragisch oder komisch, dass genau jene, die nun wieder besonders eifrig ein Verbot der AfD betreiben, genau jene Geschichte nicht wahrhaben wollen und stattdessen lieber von „russischer Propaganda“ reden? Glauben sie wirklich, Verfolgungsmaßnahmen gegen 40 oder mehr Prozent gingen vorüber, ohne die Stabilität des gesamten Staates auch nur zu tangieren? Mit welchen Mitteln soll das geschehen? Mit der Bundeswehr? Mit den Notstandsgesetzen?
Bei diesen Dimensionen würde ein AfD-Verbot sofort dazu führen, dass die Verfolgung der verbotenen Partei und ihrer Mitglieder zur Hauptaufgabe des gesamten staatlichen Apparats würde. Anzunehmen, dass so etwas durchsetzbar wäre, ohne dass sich zumindest ein nennenswerter Teil der Betroffenen zur Wehr setzt, ist absurd. (…)
Es ist einer der Kernpunkte, die zu demokratischer Ordnung rufen: Bestimmte Auseinandersetzungen lassen sich entweder demokratisch oder bewaffnet lösen, aber es gibt keinen Zwischenbereich. In dem Moment, in dem die demokratische Variante preisgegeben wird, wird die andere aktiviert. Genau das ist der Grund, warum es einmal so wichtig schien, auch scharfe Unterschiede auszuhalten. Denn neben unauflöslichen materiellen Interessensgegensätzen ist die zweite Möglichkeit, wie eine derartige Lage entsteht, die große Zahl. (…)
Es bedeutet, dass die Umsetzung eines AfD-Verbots beim aktuellen Stimmenanteil oder einem eventuell noch höheren genau zwei Varianten auslösen könnte: Entweder es müssen klar diktatorische Maßnahmen ergriffen werden, mit allen Kennzeichen des Notstands, um es durchzusetzen, einschließlich des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren etc., oder der Versuch löst eine gewaltsame Abwehr aus und endet im Bürgerkrieg. Das ist eine Frage von Größenverhältnissen, keine Frage von gewaltbereiteren Mitgliedern. Aktuell sind vor allem AfD-Politiker Opfer von gewalttätigen Übergriffen. Aber irgendwann setzt sich der Selbstschutz durch, vor allem, wenn der gesamte Staatsapparat zum Feind wird. Wie würden die Grünen reagieren, würde man sie verbieten? Wie, wenn sie doppelt so stark wären?
Es gibt Forderungen, die man im Rahmen der gegebenen Verfassung nicht stellen kann. Außer, man wünscht genau jenen Ausnahmezustand, der das Resultat wäre. Weshalb man sich ernsthaft die Frage stellen muss, welches Verhältnis zur Demokratie eigentlich all jene haben, die dieses Verbot so hartnäckig fordern.
